Gender Empathy Gap – unser zweiter Brief an die UN

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1948 veröffentlichten die Vereinten Nationen ihre „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte”, eine Erklärung, in der sich die Vereinten Nationen dazu bekannt haben, dass alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren sind (Art. 1) und ohne Unterschied gleichen Schutz durch das Gesetz beanspruchen dürfen (Art. 7), und dass jeder Mensch Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied nach Geschlecht (Art. 2) sowie das Recht auf Sicherheit der Person hat (Art. 3).

Zum Tag des Gender Empathy Gap am 11. Juli 2020 fordert MANNdat die UN erneut auf, sich wieder auf die Ziele der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zu besinnen.

Unser Brief vom Juli 2020 an das

United Nations Headquarter
405 East 42nd Street,
New York, NY, 10017
USA

Deutsche Übersetzung und paralleler Brief an die

Gemeinsame Informationsstelle UN Bonn
UN Campus
Platz der Vereinten Nationen 1
D-53113 Bonn

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben Sie zum Tag des Gender Empathy Gap 2019 angeschrieben und von Ihnen gefordert, Ihre Teilung der Menschenrechte zu beenden. Wir haben keine Antwort erhalten. Dies bestätigt unsere Kritik. Für Frauenanliegen gibt es bei Ihnen eine eigene Einrichtung. Männeranliegen werden von Ihnen noch nicht einmal mit einer Höflichkeitsantwort bedacht.

Am Tag des Gender Empathy Gap am 11. Juli erinnern wir an das Massaker von Srebrenica im Jahr 1995. Während des Bürgerkriegs im ehemaligen Jugoslawien waren die Menschen in die UN-Schutzzone geflohen im Glauben an die Gültigkeit der hehren Worte aus der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen. Für den männlichen Teil der Menschen war dieser Glaube ein Irrglaube. Fast 8000 muslimische Jungen und Männer wurden ermordet, nachdem die UN vorher Frauen, Mädchen und Kleinkinder in Sicherheit gebracht hatte. Ein Menschenrechtsverbrechen, das nicht möglich gewesen wäre, wenn die Vereinten Nationen zu dem gestanden hätten, was sie einst auf ihrer Generalversammlung am 10. Dezember 1948 in Form der Resolution 217 A (III) auf Papier formuliert haben.

Und Sie haben es wieder getan. Sie haben wieder die Menschenrechte geteilt.

Laut wordometer beträgt die Sterblichkeitsrate an COVID-19  mit Stand vom 10. Juni 2020 bei Männern in bestätigten Fällen 4,7 %, während sie bei Frauen 2,8 % beträgt. Die Wahrscheinlichkeit, dass Männer sterben, ist damit 68 % höher als bei Frauen.

UN-Generalsekretär Antonio Guterres sprach am 31. März 2020 in New York City über die Auswirkungen von COVID-19 und forderte, dass wir uns auf die am stärksten Betroffenen konzentrieren müssten und zählte dabei geschlechterspezifisch ausschließlich Frauen auf.

Weiterhin verurteilte Guterres in der Ansprache vom 6. April 2020 die zunehmende häusliche Gewalt gegen Frauen und Mädchen in der Corona-Pandemie, und zwar ausschließlich die Gewalt gegen Frauen und Mädchen, jedoch nicht die häusliche Gewalt gegen Jungen und Männer. Er forderte die Staaten auf, den Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt durch ihre Partner, Väter oder andere Mitbewohner in ihre Reaktionspläne gegen die Corona-Pandemie aufzunehmen. Internet-Angebote für Frauen und Mädchen müssten erhöht werden.

Sie haben wieder männliche Opfer von Gewalt ausgegrenzt und marginalisiert und zudem weibliche Täter in Schutz genommen.

Indem Sie ausschließlich Mädchen und Frauen als schutzwürdige Opfer betrachten, trennen Sie die Geschlechter in Wertvolle und Verzichtbare und verweigern Jungen und Männern die von Ihnen formulierten Menschenrechte.

Wir fordern die UN deshalb am Tag des Gender Empathy Gap am 11. Juli 2020 erneut nachdrücklich auf,

  1. sich wieder auf die Ziele der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zu besinnen,
  2. Frauen und Männer, Mädchen und Jungen gleichberechtigt zu behandeln und ihnen gleichermaßen Respekt zukommen zu lassen statt durch ideologisch motivierte Einseitigkeit einen Geschlechterkrieg anzuheizen,
  3. Menschenrechtsverbrechen gegen Jungen und Männer zu bekämpfen,
  4. jegliche Marginalisierung von männlichen Gewaltopfern zu beenden,
  5. Hilfsorganisationen nachdrücklich anzuweisen, männliche Hilfsbedürftige nicht länger zu vernachlässigen, und ihnen bei Missachtung die finanzielle und ideelle Unterstützung zu entziehen,
  6. nicht nur Mädchen, sondern auch Jungen gezielt in der Bildung zu fördern,
  7. darauf hinzuwirken, dass die Zwangsrekrutierung von Männern ein Ende findet,
  8. Menschenrechtsverletzungen an Vätern zu thematisieren und zu beseitigen,
  9. keine Ausgrenzung von Vätern und ihren Interessenvertretungen aus geschlechterpolitischen Diskussionen zu dulden,
  10. ein gleichberechtigtes Familienrecht und eine gleichberechtigte Partnerschaft auch für Väter durchzusetzen,
  11. Gewalt gegen Jungen und Männer im Namen von Ästhetik, Tradition, Religion oder Kultur nicht länger zu tolerieren,
  12. den 3. November offiziell als Welttag der Männergesundheit einzuführen,
  13. den 19. November als Internationalen Tag des Mannes zu würdigen und offiziell anzuerkennen,
  14. einen Internationalen Tag für Jungen einzuführen, um auf deren weltweite Benachteiligungen hinzuweisen,
  15. den 11. Juli offiziell als Tag der Geschlechter-Empathielücke einzuführen, an dem ein Ende der geschlechterpolitischen Doppelmoral angemahnt und deutlich gemacht wird, dass Menschenrechte auch für Jungen und Männer gelten.

Mit freundlichen Grüßen

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