Das mangelnde Mitgefühl gegenüber Männern hat Konsequenzen. Weil Männern weniger Verständnis entgegengebracht wird, werden ihre Taten strenger bewertet als die von Frauen, und sie erhalten vor Gericht härtere Strafen. Dadurch wird die Kriminalstatistik verfälscht, woraus eine größere kriminelle Energie von Männern abgeleitet wird, was wiederum dazu führt, dass Taten von Männern und Frauen unterschiedlich bewertet werden und Männer mit weniger Nachsicht rechnen können, weswegen sie vor Gericht härtere Strafen erhalten etc. Aus diesem Grund besteht die Standardstrategie bei der Verteidigung von Täterinnen auch immer in der Berufung auf das – angeblich so friedfertige – Geschlecht, ob bei Pauline Nyiramasuhuko, die mitverantwortlich war für den Völkermord in Ruanda, oder der NSU-Terroristin Beate Zschäpe: Eine Frau ist immer Opfer.
Beispiel Großbritannien
In Großbritannien lassen sich die jahrzehntelangen Versuche, Frauen vor Gericht einen Bonus einzuräumen, besonders gut über einen langen Zeitraum belegen. 2001 wurde britischen Richtern von einer führenden Wohltätigkeitsorganisation zur Verbrechensbekämpfung nahegelegt, weniger Frauen zu Haftstrafen zu verurteilen, Frauen ins Gefängnis zu schicken, sei nämlich keine Lösung, sondern „füge ihnen mehr Schaden als Gutes zu“. 2007 wurde über eine Schließung der Haftanstalten für Frauen diskutiert: Es seien ohnehin zu viele „verletzbare“ Frauen im Gefängnis und dort „einer überproportional größeren Härte“ ausgesetzt, die Frauengefängnisse könnten innerhalb der nächsten zehn Jahre geschlossen und in Haftanstalten für Männer umgewandelt werden. 2016 befand der Guardian, Frauengefängnisse seien „sozial unmoralisch“ und sollten daher geschlossen werden. 2018 erklärte eine Richterorganisation in Wales, dass Frauen, die wegen kleinerer Vergehen verurteilt werden, Hilfe und Unterstützung erhalten sollten, statt eine Gefängnisstrafe absitzen zu müssen, weil kurze Strafen „eine unverhältnismäßige Wirkung“ auf Frauen im Vergleich zu Männern und weibliche Straftäter „komplexe Probleme“ hätten. Im gleichen Jahr forderte der britische Justizminister, Verbrecherinnen nicht mehr in Gefängnissen unterzubringen, sondern in Wohnzentren.
Die Folgen dieser sexistischen Sichtweise? 2017/18 erschütterte ein Skandal die britische Insel, in dessen Verlauf herauskam, dass Hunderte unschuldiger Männer im Gefängnis sitzen, weil die Polizei aufgrund einer von der Staatsanwaltschaft ausgegebenen Richtlinie gezielt entlastende Beweise bei Vergewaltigungsvorwürfen zurückhielt. 2017 wurde eine britische Studentin, die auf ihren Freund eingestochen hatte, laufengelassen, weil sie „zu klug ist, um ins Gefängnis zu gehen“. 2018 kam eine Frau um eine Gefängnisstrafe herum, weil sie zu schön fürs Gefängnis sei: Sie könnte dort Opfer werden.
Überall das gleiche
In der übrigen Welt sieht es nicht anders aus, ob in den USA, wo Hillary Clinton im Wahlkampf 2016 versprach, im Falle ihres Sieges dafür zu sorgen, dass weniger Frauen ins Gefängnis kommen und jeder Teil des Justizsystems auf „die speziellen Bedürfnisse von Frauen“ eingehe, in Russland, wo Wladimir Putin 2002 eine Amnestie für Mütter ankündigte, unabhängig von der Schwere ihres Verbrechens oder der bereits verbüßten Strafe, oder in Australien, wo der Dekan einer Universität forderte, Verbrecherinnen nicht ins Gefängnis zu stecken, denn: „Wenn Frauen töten, wird dies in der Regel durch andere Faktoren motiviert als wenn Männer töten. Frauen töten oft vor dem Hintergrund von Viktimisierung und Hoffnungslosigkeit, nicht weil sie wütend oder rachsüchtig sind.“
Natürlich macht Deutschland in dieser Hinsicht keine Ausnahme. 2016 erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas, er wolle den Straftatbestand „Mord aus Heimtücke“ abschaffen und einen Sonderrabatt für mordende Frauen einführen, die „aus Verzweiflung“ handelten oder sich „aus einer ausweglos erscheinenden [!] Konfliktlage befreien“ wollten. Weil es anscheinend so wenig Hilfsangebote für Frauen in Not gibt. 2018 lehnte der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die generelle Strafverfolgung von Frauen ab, die sich dem IS angeschlossen hatten; auch das ein Frauenbonus, der Männern kaum zugestanden würde.
Entsprechende Auswirkungen auf Urteile sind Legion, als Beispiel sei hier nur ein besonders drastischer Fall aus dem Jahr 2008 herausgegriffen, bei dem Staatsanwaltschaft und Verteidigung in seltener Einmütigkeit eine Frau zu schonen versuchten, die ihren 8-jährigen Sohn in der Badewanne ertränkt hatte. Das für eine Verurteilung wegen Mordes erforderliche Merkmal der Heimtücke sei in diesem Fall nicht gegeben, argumentierte die Staatsanwältin, die Mutter habe in guter Absicht gehandelt. Und der Verteidiger erklärte allen Ernstes, die schlimmste Strafe habe die Angeklagte schon bekommen, nämlich das Wissen, dass sie ihren geliebten Sohn getötet habe.
Gewalt gegen Männer wird unsichtbar gemacht
Die Folgen der Empathielücke beschränken sich selbstverständlich nicht auf die Justiz. Wenn die UN Women etwa hervorheben: „19 Prozent der 2017 getöteten Journalisten waren Frauen“ und damit die Ermordung von 81 Prozent männlicher Journalisten für kaum der Rede wert halten, ist das ebenso mangelndem Mitgefühl gegenüber Männern zu verdanken wie die Entscheidung Japans, wegen der erhöhten Strahlenbelastung künftig nur noch Männer am zerstörten Atomkraftwerk Fukushima arbeiten zu lassen, oder die Versuche deutscher Politiker, männliche Opfer zu bagatellisieren, indem sie sich imaginäre weibliche Opfer herbeifantasieren wie etwa 2014 Ursula von der Leyen („In Afghanistan sind Männer und Frauen gefallen, weil sie sich eingesetzt haben, die Freiheit, die Demokratie, die Wahrung der Menschenrechte zu verteidigen“) oder 2019 Heiko Maas, der „in Afghanistan gefallenen Soldatinnen und Soldaten“ gedachte.
Zu den verheerendsten Folgen mangelnden Mitgefühls gegenüber Männern zählen die Versuche seitens der Politik, männliche Opfer häuslicher Gewalt unsichtbar zu machen. 2002 sah sich das BMFSFJ unter Christine Bergmann aus taktischen Gründen veranlasst, eine Pilotstudie „Gewalt gegen Männer“ in Auftrag zu geben, die zu dem Schluss kam, dass weitere Forschung auf diesem Gebiet nötig sei, ebenso „die Schaffung eines öffentlichen Bewusstseins für Ausmaß und Folgen der Gewalt gegen Männer“ und der Ausbau eines entsprechenden Hilfesystems. Das war vor 15 Jahren. Seither ist nicht der kleinste Ansatz zu einer Umsetzung unternommen worden. Stattdessen reden sich die Frauenministerinnen damit heraus, dass die Ergebnisse aufgrund der wenigen befragten Männer nicht repräsentativ seien. Denn während zur gleichen Zeit im BMFSFJ genug Geld da war, um 10.000 Frauen für die soundsovielte Studie zur Gewalt gegen Frauen zu befragen, beließ man es bei der Pilotstudie [!] zur Gewalt gegen Männer bei 300 Befragungen.
Bild: Justitia Justizpalast Muenchen commons.wikimedia von Waugsberg